Allgemeine Geschäftsbedingungen PRESENTATION POWER Schneider

1. ANWENDBARKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) kommen auf sämtliche Vereinbarungen zwischen PRESENTATION POWER Schneider (im folgenden PP genannt) und Kunden zur Anwendung, welche die Leistungen von PP in Anspruch nehmen. Die AGB stellen zusammen mit der Auftragserteilung oder Anmeldung des Kunden den vollständigen Vertrag dar. Abweichende Vereinbarungen sind für PP nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen PP und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde sich und/oder weitere Teilnehmende zu einer Schulung anmeldet. Der Anmeldende haftet für die Erfüllung der Verpflichtung aus dieser Anmeldung.

3. LEISTUNGEN VON PP
PP veranstaltet individuelle Schulungen (Seminare, Kurse, Trainings, Einzelcoachings, Gruppencoachings Referate und Workshops etc.) mit Inhalten, die mit dem Kunden vorher abgestimmt wurden. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder aus den Angaben in dem Vertrag zwischen PP und dem Kunden. Die Schulung wird von PP nach dem vereinbarten Zeitplan und an dem vereinbarten Ort durchgeführt. PP zielt auf die grösstmögliche Entwicklung des Kunden und/oder die von ihm angemeldeten Teilnehmenden in Bezug auf das definierte Thema.

4. VORRAUSSETZUNGEN / SCHULUNGSERFOLG
Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, bei physischen Beschwerden die betreffende Übung eigenverantwortlich abzubrechen.

5. DURCHFÜHRUNG DER SCHULUNG
PP realisiert eine Schulung zu der mit dem Kunden vereinbarten Zeit sowie an dem mit diesem vereinbarten Ort zu dem vereinbarten Inhalt. Bei Ausfall von Schulungen durch Gründe, die PP (z.B. Krankheit) zu vertreten hat, wird dem Kunden ein adäquater Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Weitergehende Ansprüche an PP bestehen nicht.

6. INFRASTRUKTUR DER RÄUME
Wird der Veranstaltungsort für das Angebot von PP vom Kunden festgelegt, ist der Kunde für die Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel verantwortlich. PP teilt die genauen Bedürfnisse vorher mit.

7. VERTRAULICHKEIT
Aufgezeichnetes Bild- und Tonmaterial wird nur zur gemeinsamen Analyse mit dem Kunden oder zu internen Schulungszwecken verwendet. Spätestens nach Zahlungseingang wird dieses Bild- und Tonmaterial gelöscht. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, darf PP das Logo des Kunden als Referenzangabe auf der Webseite von PP verwenden.

8. GEISTIGES EIGENTUM
Die Urheberrechte an den Schulungsinhalten, die Ideen und die durch PP entwickelten Übungen verbleiben bei PP.

9. PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN
Der Kunde verpflichtet sich zur termingerechten Bezahlung der Leistungen von PP.

10. ABSAGE ODER VERSCHIEBUNG DURCH DEN KUNDEN
Muss die Teilnahme oder Durchführung einer Leistung von Seiten des Kunden abgesagt oder verschoben werden, kann PP ein Ausfallhonorar verlangen. Dieses richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage und wird wie folgt berechnet:
- bis 21 Arbeitstage vor Beginn der Leistung (z.B. Schulung) ist eine Absage/Verschiebung ohne Kostenfolge möglich,
- 20-16 Arbeitstage vor Beginn der Leistung (z.B. Schulung) werden bei einer Absage 25 Prozent des vereinbarten Preises fällig,
- 15-11 Arbeitstage vor Beginn der Leistung (z.B. Schulung) werden bei einer Absage 50 Prozent des vereinbarten Preises fällig.
- ab dem 10. Arbeitstag vor Beginn der Leistung (z.B. Schulung) sowie bei Nichterscheinen wird bei einer Absage der vereinbarte Preis fällig.
Eine Verschiebung nach dem 20. Arbeitstag vor Beginn der Leistung (z.B. Schulung) ist nur möglich, wenn der Ersatztermin innerhalb von 1 Monat nach dem ursprünglichem Datum stattfindet. Gelingt es innerhalb dieser Zeitspanne nicht, ein für beide Parteien mögliches Ersatzdatum zu finden, tritt automatisch oben aufgeführte Regelung mit dem Ausfallhonorar bei Absage in Kraft. Bei kurzfristigen Verschiebungen ab dem 10. Arbeitstag vor Beginn der Leistung (z.B. Schulung) kann PP ein zusätzliches Ausfallhonorar von 25 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises zu Lasten des Kunden verrechnen. Ein 2. Verschieben durch den Kunden ist nicht möglich. Bei öffentlichen Trainings/Kursen, zu denen sich Teilnehmende verschiedener Firmen, Institutionen etc. bei PP direkt anmelden oder angemeldet werden, gelten andere Bestimmungen. Diese werden per E-Mail mitgeteilt.

11. GEWÄHRLEISTUNG
PP steht dafür ein, dass die Vorbereitung und Durchführung der Schulungen an die jeweiligen Gegebenheiten und individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden angepasst wird und die Schulungsinhalte in angemessener Form den Teilnehmenden vermittelt wird.

12. HAFTUNG/VERSICHERUNG
Für entstandene Unfälle bei Schulungen und Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von zu den Schulungen mitgebrachter Sachen und in den Räumlichkeiten inkl. Material kann PP keine Haftung übernehmen. Während der Teilnahme sowie auf der Hin- und Rückfahrt zu den Schulungen besteht zu keiner Zeit Versicherungsschutz durch PP, deren Firmeninhaberin oder deren Mitarbeiter. Für gesundheitliche und sonstige Folgeschäden übernimmt PP, deren Firmeninhaber und deren Mitarbeiter keine Haftung. Der Versicherungsschutz ist Sache der/des Teilnehmenden oder seiner Firma.

13. RECHT UND GERICHTSSTAND
Für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich die ordentliche Gerichte am Sitz von PP oder am Ort der von PP bestimmten Inkassofirma zuständig.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Schulungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Schulungsvertrages zur Folge. Verzichtet PP im Einzelfall auf die Durchsetzung dieser AGB, so bedeutet dies keine Abänderung dieser AGB.